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Allgemeine Geschäftsbedingungen der D+C Hess, Lissner, GmbH
International Exhibition Stands, Messestände

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Angebote der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmerin und Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich oder fernmündlich bestätigt oder durch Auslieferung an den Besteller erklärt werden. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 3 Preise
3.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.2 Die Preise der Auftragsnehmerin verstehen sich stets in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden diesem berechnet.


§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
4.1 Alle Rechnungsbeträge (Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug in einer Summe zahlbar.
4.2 Gerät der Besteller in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz – Überleitungsgesetz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Besteller ist berechtigt, der Auftragnehmerin nachzuweisen, dass ihr als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Der Besteller kann nur m mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
4.4 Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.


§ 5 Lieferung
5.1 Vereinbarte Liefertermine bedürfen der Schriftform.
5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch die Auftragnehmerin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.


§ 6 Gewährleistung
6.1 Die Auftragnehmerin leistet für Mängel in der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuerstellung.
6.2 Sofern die Auftragnehmerin die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt von seinem Vertrag verlangen.
6.3 bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Bei Übergabe (Standübergabe) hat sich der Besteller vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware (Messestand) zu überzeugen. Bei später auftretenden Mängeln muss  der Besteller die Auftragnehmerin unverzüglich benachrichtigen um eine Nachbesserung möglich zu machen. Andernfalls besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 bis zur vollständigen Bezahlung aller zu Rechnungsdatum fälligen Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Besteller bleiben die Liefergegenstände Eigentum der Auftragnehmerin.
7.2 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet den Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn diese die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich erklärt.
7.3 Pfändung oder sonstige Zugriffe Dritter auf die der Auftragnehmerin gehörenden Gegenstände und Forderungen sind der Auftragnehmerin durch den Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Auftragnehmerin hinzuweisen.


§ 8 Eigentum, Urheberrecht
8.1 Die von der Auftragnehmerin zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Pläne, Aufsichtsvorlagen, digitale Daten, Layouts, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Auftragnehmerin und werden nicht ausgeliefert.
8.2 Zeichnungen mit allen Beilagen sind Urheberrechtlich geschützt (§§ 823 und 826 BGB), und vor allem vor dem Zugriff Dritter zu schützen.


§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand aus allen aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Friedberg in Hessen.
9.2 Durch etwaige Unwirksamkeiten oder mehrere Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 2002

Verband Direkte Wirtschaftskommunikation

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Wirtschaftskommunikation

International Ferderation of Exhibition and Event Services

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